Fahrten zur Chemotherapie in Wuppertal
Zur Infusion und wieder nach Hause – ruhig, pünktlich und ohne dass Sie sich um den Weg kümmern müssen.
Ein Weg weniger, um den Sie sich sorgen
Eine Chemotherapie kostet Kraft. Selbst Auto zu fahren ist nach der Infusion oft nicht möglich, und Bus oder Bahn sind anstrengend. Wir holen Sie an der Haustür ab und bringen Sie direkt zur onkologischen Praxis oder Klinikambulanz.
Nach der Behandlung fahren wir Sie ohne Umwege nach Hause. Wenn Sie sich unwohl fühlen, halten wir an. Unsere Fahrer drängen nicht und nehmen sich Zeit beim Aussteigen.
Für den ganzen Therapiezyklus planen wir die Termine gemeinsam mit Ihnen ein.
Das braucht Ihre Krankenkasse
- Eine Verordnung Ihres Arztes („Verordnung einer Krankenbeförderung“)
- Eine Genehmigung der Kasse vor der ersten Fahrt – wir helfen beim Antrag. Mit Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität oder den Merkzeichen aG, Bl oder H gilt sie als erteilt.
- Die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Fahrten zur Chemotherapie?
Ja, wenn die Chemotherapie als Infusion oder Spritze in einer Praxis oder Klinikambulanz gegeben wird. Diese Fahrten gehören zu den Ausnahmefällen, die die Kasse übernimmt. Sie brauchen eine Verordnung und eine Genehmigung der Kasse. Bei Chemotherapie in Tablettenform zu Hause gilt diese Ausnahme nicht.
Was ist, wenn es mir nach der Behandlung schlecht geht?
Sagen Sie es dem Fahrer. Wir fahren ruhig, halten bei Bedarf an und haben Tüten und Wasser im Auto. Wenn Sie unterwegs medizinische Hilfe brauchen, rufen wir den Rettungsdienst.
Darf eine Begleitperson mitfahren?
Ja, wenn im Auto Platz ist. Ob die Kasse die Begleitperson bezahlt, hängt davon ab, ob der Arzt die Begleitung für notwendig hält. Fragen Sie uns vorher.
Wie lange warten Sie auf mich?
Infusionen dauern unterschiedlich lange. Die Praxis oder Sie rufen uns an, wenn Sie fertig sind. Wir holen Sie dann ab.
Fahrt planen? Rufen Sie uns an – wir klären Verordnung und Genehmigung gleich mit.