Vorschau – Kontaktdaten sind noch Platzhalter.
0202 0000000

Krankenkasse und Kosten

Wann die Kasse Ihre Fahrt bezahlt, was Sie dafür brauchen und was Sie selbst zahlen – einfach erklärt.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Die Kasse bezahlt eine Krankenfahrt, wenn sie medizinisch notwendig ist und Ihr Arzt sie verordnet. Ob Sie zusätzlich eine Genehmigung brauchen, hängt vom Ziel ab.

Fahrt zu …VerordnungGenehmigung der Kasse
Aufnahme oder Entlassung im Krankenhausjanein
Vor- oder nachstationärer Behandlungjanein
Dialysejaja
Chemotherapie (Infusion) oder Bestrahlungjaja
Arzt oder Therapie mit Pflegegrad 4/5, Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität, Merkzeichen aG, Bl oder Hjagilt als erteilt
Anderer ambulanter Arztbesuchzahlt die Kasse in der Regel nicht

Was Sie selbst zahlen

Für jede Fahrt gibt es eine gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Kostet die Fahrt weniger als 5 €, zahlen Sie nur den tatsächlichen Preis.

Hin- und Rückfahrt sind zwei Fahrten. Mit Befreiungsausweis der Kasse zahlen Sie nichts.

Wie wir abrechnen

Wir rechnen die Fahrt direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen bei uns nur die gesetzliche Zuzahlung und bekommen dafür eine Quittung.

Unser Tipp: Rufen Sie uns an, bevor Sie zum Arzt gehen. Wir sagen Ihnen, was auf der Verordnung stehen muss, damit die Kasse die Fahrt übernimmt.

Häufige Fragen

Was ist die „Verordnung einer Krankenbeförderung“?

Das ist ein Formular, das Ihr Arzt ausfüllt (Muster 4). Darauf steht, wohin Sie fahren, warum und mit welchem Fahrzeug. Ohne diese Verordnung zahlt die Kasse die Fahrt nicht. Bitte geben Sie uns die Verordnung bei der ersten Fahrt.

Wie bekomme ich die Genehmigung der Kasse?

Ihr Arzt stellt die Verordnung aus. Die Verordnung schicken Sie – oder wir für Sie – an die Krankenkasse. Die Kasse schickt eine Bestätigung. Erst danach sollte die erste ambulante Fahrt stattfinden.

Bin ich von der Zuzahlung befreit?

Wenn Ihre Zuzahlungen im Jahr 2 % Ihres Bruttoeinkommens übersteigen, bei chronisch Kranken 1 %, können Sie sich bei der Krankenkasse befreien lassen. Dann zeigen Sie uns den Befreiungsausweis und zahlen nichts.

Ich bin privat versichert. Geht das auch?

Ja. Sie bekommen eine Rechnung und reichen sie bei Ihrer privaten Versicherung ein. Ob und wie viel erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif.

Was, wenn die Kasse nicht zahlt?

Dann können Sie trotzdem mit uns fahren und zahlen den Taxitarif der Stadt Wuppertal. Wir sagen Ihnen vorher, wenn wir sehen, dass die Kasse die Fahrt wahrscheinlich nicht übernimmt.

Fahrt planen? Rufen Sie uns an – wir klären Verordnung und Genehmigung gleich mit.