Fahrten zur Strahlentherapie
Bestrahlung heißt oft: jeden Werktag, über mehrere Wochen. Wir fahren Sie zu jedem Termin.
Die ganze Serie aus einer Hand
Eine Strahlentherapie besteht meist aus vielen kurzen Terminen. Die Bestrahlung selbst dauert oft nur Minuten – der Weg dorthin kostet mehr Kraft. Wir nehmen Ihnen diesen Weg ab.
Sie geben uns den Terminplan der Praxis, wir planen alle Fahrten ein. Weil die Termine kurz sind, warten wir auf Wunsch vor Ort und fahren Sie direkt wieder nach Hause.
Das braucht Ihre Krankenkasse
- Eine Verordnung Ihres Arztes („Verordnung einer Krankenbeförderung“)
- Eine Genehmigung der Kasse vor der ersten Fahrt – wir helfen beim Antrag. Mit Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität oder den Merkzeichen aG, Bl oder H gilt sie als erteilt.
- Die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Fahrten zur Bestrahlung?
Ja, Fahrten zur ambulanten Strahlentherapie bei Krebs übernimmt die Krankenkasse in der Regel. Sie brauchen eine Verordnung und eine Genehmigung der Kasse. Die Genehmigung gilt meist für die ganze Behandlungsserie.
Die Bestrahlung ist jeden Tag – geht das?
Ja. Wir planen alle Termine der Serie einmal ein, auch wenn es über mehrere Wochen täglich ist. Ändert sich eine Uhrzeit, rufen Sie uns kurz an.
Wohin fahren Sie?
Zu den Strahlentherapie-Praxen und Kliniken in Wuppertal. Wird in einer Nachbarstadt bestrahlt, zum Beispiel in Düsseldorf oder Solingen, fahren wir nach Absprache auch dorthin.
Fahrt planen? Rufen Sie uns an – wir klären Verordnung und Genehmigung gleich mit.